CareLit Fachartikel
Zur abhängigen Beschäftigung einer Krankenschwester im Krankenhaus
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 103 bis 109
Dokument
163939
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin hat sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu versichern. Zusätzlich haftet die Beigeladene zu 1) der Klägerin für Schäden, die dieser durch die Beigeladene zu 1), deren Mitarbeiter sowie deren Patienten/Kunden zugefügt werden, soweit diese Schäden nicht durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind (IX Ziffer 4).
Schlagworte
TÄTIGKEIT
URTEIL
ZEIT
UNTERNEHMEN
BETRIEB
KRANKENHAUS
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt