CareLit Fachartikel

Keine geregelten Dienstleistungen für die Selbsttötung!

Praxis Palliative Care, Hannover · 2015 · Heft 12 · S. 44 bis 46

Dokument
163953
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Praxis Palliative Care, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 7
Seiten
44 bis 46
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
1867-7126
DOI

Zusammenfassung

Die Beihilfe zum Suizid, nachgefragt bei klarem Bewusstsein, ist in Deutschland grundsätzlich straffrei, das gilt auch für Medizinerinnen und Mediziner. Allerdings kann das Beschaffen tödlicher Medikamente strafrechtliche Sanktionen nach dem Arzneimittelgesetz nach sich ziehen. Und ein Arzt ist verpflichtet einzugreifen, wenn er mitbekommt, dass ein Lebensmüder nach der Einnahme eines tödlichen Medikaments handlungsunfähig geworden ist. Berufsethisch ist die „Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe. Berufsrechtlich ist die Situation in der Bundesrepublik Deutschland gespalten in Einflu…

Schlagworte

SUIZID STERBEN TOD STERBEHILFE LEBEN PATIENTENVERFÜGUNG Praxis Palliative Care Hannover