Keine geregelten Dienstleistungen für die Selbsttötung!
Praxis Palliative Care, Hannover · 2015 · Heft 12 · S. 44 bis 46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beihilfe zum Suizid, nachgefragt bei klarem Bewusstsein, ist in Deutschland grundsätzlich straffrei, das gilt auch für Medizinerinnen und Mediziner. Allerdings kann das Beschaffen tödlicher Medikamente strafrechtliche Sanktionen nach dem Arzneimittelgesetz nach sich ziehen. Und ein Arzt ist verpflichtet einzugreifen, wenn er mitbekommt, dass ein Lebensmüder nach der Einnahme eines tödlichen Medikaments handlungsunfähig geworden ist. Berufsethisch ist die „Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe. Berufsrechtlich ist die Situation in der Bundesrepublik Deutschland gespalten in Einflu…