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Akutstationäre Radiojodbehandlung BSG verpflichtet Kassen zur Zahlung

Thomae, H.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 1 · S. 76 bis 77

Dokument
164006
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Thomae, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 33
Seiten
76 bis 77
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Eine Krankenhausbehandlung ist bei einer medizinisch indizierten Radiojodtherapie allein deshalb erforderlich, weil die Behandlung nach den maßgeblichen Strahlenschutzbestimmungen nur unter stationären Bedingungen erbracht werden darf. So lautete die aufgrund der Sprungrevision beim Bundessozialgericht (BSG) anhängige Rechtsfrage zu einer Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Dresden vom 27. Februar 2015 (S 47 KR 439/12). Das BSG hat mit Urteil vom 17. November 2015 (B 1 KR 15/15 R) die Revision der beklagten Krankenkasse zurückgewiesen und die Entscheidung des SG Dresden bestätigt. Dieses hatte die beklagte Kran…

Schlagworte

THERAPIE RADIOJODTHERAPIE KRANKENKASSE STRAHLENSCHUTZ KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen