Akutstationäre Radiojodbehandlung BSG verpflichtet Kassen zur Zahlung
Thomae, H.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 1 · S. 76 bis 77
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Krankenhausbehandlung ist bei einer medizinisch indizierten Radiojodtherapie allein deshalb erforderlich, weil die Behandlung nach den maßgeblichen Strahlenschutzbestimmungen nur unter stationären Bedingungen erbracht werden darf. So lautete die aufgrund der Sprungrevision beim Bundessozialgericht (BSG) anhängige Rechtsfrage zu einer Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Dresden vom 27. Februar 2015 (S 47 KR 439/12). Das BSG hat mit Urteil vom 17. November 2015 (B 1 KR 15/15 R) die Revision der beklagten Krankenkasse zurückgewiesen und die Entscheidung des SG Dresden bestätigt. Dieses hatte die beklagte Kran…