Feiertage sind Arbeitstage
Kaible, F.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Anfang 2015 gibt es zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Streit, ob und gegebenenfalls welche Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen sind. Nachdem der Gesetzgeber diesen Streit nicht lösen wollte, sind nun die Arbeitsgerichte dazu berufen Lösungen zu finden. Das Arbeitsgericht Leipzig (Az. : 2 Ca 682/15) hat dazu entschieden, dass Arbeiten an Sonnund Feiertagen für ein Pflegeheim branchentypisch seien und deshalb eine „funktionale Gleichwertigkeit zwischen der Sonn-und Feiertagsarbeit einerseits und der Vergütung andererseits bestünde. Der Arbeitgeber dürfe deswegen die Sonnund Feiertagsz…