CareLit Fachartikel
Entgelterhöhung durch einseitige Erklärung doch möglich?
Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
164016
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die in Heimverträgen häufig und gerne verwendeten Klauseln zur Entgelterhöhung durch einseitige Erklärung der Pflegeeinrichtung bei Veränderung der Berechnungsgrundlage ist nach einem neuen Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.08.2015 zulässig. Das OLG Düsseldorf bewertet die Rechtslage damit anders als das OLG Hamm, das im August 2014 die Klausel für unwirksam befunden hat. Nun wird der Bundesgerichtshof zu entscheiden haben. Die Revision ist zugelassen.
Schlagworte
URTEIL
ALTENHEIM
BUNDESGERICHTSHOF
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RECHT
RECHTSPRECHUNG
Hannover