CareLit Fachartikel

Entgelterhöhung durch einseitige Erklärung doch möglich?

Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 34 bis 35

Dokument
164016
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die in Heimverträgen häufig und gerne verwendeten Klauseln zur Entgelterhöhung durch einseitige Erklärung der Pflegeeinrichtung bei Veränderung der Berechnungsgrundlage ist nach einem neuen Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.08.2015 zulässig. Das OLG Düsseldorf bewertet die Rechtslage damit anders als das OLG Hamm, das im August 2014 die Klausel für unwirksam befunden hat. Nun wird der Bundesgerichtshof zu entscheiden haben. Die Revision ist zugelassen.

Schlagworte

URTEIL ALTENHEIM BUNDESGERICHTSHOF LESEN RECHT RECHTSPRECHUNG Hannover