CareLit Fachartikel
NRW: Wie Sie nach Zugang eines IV-Bescheids vorgehen
Köchling, S.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 40 bis 41
Dokument
164019
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem CEPA NRW sind am 02. 10. 2014 massive Gesetzesänderungen zur Refinanzierung der Investitionskosten von stationären Pflegeeinrich-tungen in NRW in Kraft getreten, indem nur noch die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden. Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein werden in Kürze - sofern nicht bereits geschehen - die Investitionskostenbescheide an die Pflegeeinrichtungen in NRW versenden. Diese Bescheide sind Grundlage für die Gewährung von Pflegewohngeld bzw. des Aufwendungszu-schusses für Tages-, Nachtund Kurzzeitpflegen.
Schlagworte
ALTENHEIM
HILFE
KRANKHEIT
PFLEGERECHT
RECHTSPRECHUNG
SIGNATUR
Hannover