CareLit Fachartikel

NRW: Wie Sie nach Zugang eines IV-Bescheids vorgehen

Köchling, S.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 40 bis 41

Dokument
164019
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Köchling, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Mit dem CEPA NRW sind am 02. 10. 2014 massive Gesetzesänderungen zur Refinanzierung der Investitionskosten von stationären Pflegeeinrich-tungen in NRW in Kraft getreten, indem nur noch die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden. Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein werden in Kürze - sofern nicht bereits geschehen - die Investitionskostenbescheide an die Pflegeeinrichtungen in NRW versenden. Diese Bescheide sind Grundlage für die Gewährung von Pflegewohngeld bzw. des Aufwendungszu-schusses für Tages-, Nachtund Kurzzeitpflegen.

Schlagworte

ALTENHEIM HILFE KRANKHEIT PFLEGERECHT RECHTSPRECHUNG SIGNATUR Hannover