CareLit Fachartikel
Hospizdienste und damit Patienten sind nun bessergestellt
Fix, E.; · Neue Caritas, Freiburg · 2015 · Heft 12 · S. 22 bis 24
Dokument
164066
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DER BUNDESTAG hat am 5. November das Hospizund Palliativgesetz in der zweiten und dritten Lesung beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates wird es zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Caritas und Diakonie haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben (siehe dazu neue Caritas Heft 9/2015, S. 36 ff. )- Beide Verbände waren auch in der parlamentarischen Anhörung am 21. September vertreten.
Schlagworte
GESETZ
BERATUNG
KRANKENHAUS
LEISTUNG
PERSONALKOSTEN
RICHTLINIE
Neue Caritas
Freiburg