CareLit Fachartikel
Ethylalkohol - Verwendung zur Reinigung und Desinfektion von Materialien und Räumen, die der Herstellung von Arzneimitteln dienen (Biovet)
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 594 bis 596
Dokument
164070
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 27 Abs. 1 Buchst, d der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Befreiungsverpflichtung auf Ethylalkohol Anwendung findet, den ein Unternehmen zur Reinigung oder Desinfektion von der Herstellung von Arzneimitteln dienenden Materialien und Räumen einsetzt.
Schlagworte
HERSTELLUNG
RICHTLINIE
DESINFEKTION
REINIGUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
Pharma Recht
Frankfurt