CareLit Fachartikel

Unzulässigkeit des Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln und Fertigarzneimitteln ohne Zulassung (Kratom)

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 598 bis 603

Dokument
164072
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
598 bis 603
Erschienen: 2015-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Nach der Vorschrift des § 58 Abs. 1 Ziff. 1 LFGB macht sich strafbar, wer ein Lebensmittel herstellt oder behandelt, dessen Verzehr gesundheitsschädlich ist. Gemäß § 2 LFGB sind Lebensmittel solche im Sinne des Art. 2 der Verordnung (EG) 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze des Lebensmittclrechts (sog. Basis-VO). Lebensmittel sind danach alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Aufnehmen meint dabei in erster Lin…

Schlagworte

WIRKUNG ARZNEIMITTEL GESUNDHEIT NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG AUFNAHME Pharma Recht Frankfurt