Unzulässigkeit des Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln und Fertigarzneimitteln ohne Zulassung (Kratom)
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 12 · S. 598 bis 603
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Vorschrift des § 58 Abs. 1 Ziff. 1 LFGB macht sich strafbar, wer ein Lebensmittel herstellt oder behandelt, dessen Verzehr gesundheitsschädlich ist. Gemäß § 2 LFGB sind Lebensmittel solche im Sinne des Art. 2 der Verordnung (EG) 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze des Lebensmittclrechts (sog. Basis-VO). Lebensmittel sind danach alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Aufnehmen meint dabei in erster Lin…