Betreuung und Eingliederungshilfe - Besprechung LSG Nordrhein-Westfalen, BtPrax 2015, (S. 252 ff. )
Jürgens, A.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 11 · S. 227 bis 230
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine aktuelle - allerdings nicht rechtskräftige -Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen gibt Veranlassung, sich erneut mit der für die Praxis sehr bedeutsamen Frage der Abgrenzung der rechtlichen Betreuung von den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff. SGB XII zu befassen. Schon in den gesetzlichen Voraussetzungen der Betreuerbestellung nach § 1896 BGB einerseits und der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII ergeben sich gewisse Parallelen. Ein Betreuer kann für eine volljährige Person bestellt werden, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistige…