CareLit Fachartikel

Die geplanten Tatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen -Strafverfolgungsrisiken und kritische Anmerkungen zum Berufsrechtsmodell

Cahnbley, A.-K.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 145 bis 148

Dokument
164087
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Cahnbley, A.-K.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 15
Seiten
145 bis 148
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Ende Juli diesen Jahres hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen mit wenigen Abweichungen beschlossen. Bereits im ersten Halbjahr 2016 sollen die neuen Tatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in Kraft treten, die als § 299a (Bestechlichkeit) und § 299b (Bestechung) in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen werden sollen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die geplanten Tatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen sowie die mit ihrem Erlass einhe…

Schlagworte

KORRUPTION GESUNDHEITSWESEN SELBSTSTAENDIGKEIT VERLETZUNG WETTBEWERB NIEDERSACHSEN MedizinProdukte Recht Frankfurt