Nichteinziehung von Zuzahlungen für Hilfsmittel stellt einen Wettbewerbsverstoß dar
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 167 bis 174
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. sieht in dem werblichen Versprechen der Bekl., die auf den gesetzlich krankenversicherten Patienten gemäß §§61 Abs. 1, 31 Abs. 8 SGB V entfallende Zuzahlung zu übernehmen, einen Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 43b Abs. 1 SGB V, außerdem i.V.m. § 7 HWG. Dass die Bekl. sich über die aus §§ 33 Abs. 8, 43b Abs. 1 SGB V ergebende Pflicht, die Zuzahlung letztlich zu erheben, hinwegsetze, sei unstreitig. Entgegen den von der Bekl. ins Feld geführten Entscheidungen des OLG Hamm oder des OLG Düsseldorf sei sehr wohl davon auszugehen, dass § 43b Abs. 1 S. 1 SGB V eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr…