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Mindestlohn in Krankenhäusern und Pflegebetrieben Teil 5: Die Auftraggeberhaftung nach dem Mindestlohngesetz

Lampe, J. C.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 12 · S. 70

Dokument
164128
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Lampe, J. C.;
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 84
Seiten
70
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Seit dem 1. Januar 2015 gilt nach dem Mindestlohngesetz in Deutschland erstmalig branchenunabhängig für alle Arbeitsverhältnisse ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Für Pflegebetriebe galt schon zuvor nach der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche ein Mindestlohn in Höhe von 9,40 Euro brutto in den alten und in Höhe von 8,6s Euro brutto in den neuen Bundesländern. Der vorliegende Teil der Kurzserie erläutert das für Krankenhäusern und Pflegebetriebe im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz zu beachtende Risiko der Haftung für beauftragte Unternehm…

Schlagworte

UNTERNEHMEN KRANKENHAUS VERSORGUNGSBEREICH ARBEITNEHMER ARBEITSRECHT FAHRLÄSSIGKEIT KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach