Mindestlohn in Krankenhäusern und Pflegebetrieben Teil 5: Die Auftraggeberhaftung nach dem Mindestlohngesetz
Lampe, J. C.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 12 · S. 70
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2015 gilt nach dem Mindestlohngesetz in Deutschland erstmalig branchenunabhängig für alle Arbeitsverhältnisse ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Für Pflegebetriebe galt schon zuvor nach der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche ein Mindestlohn in Höhe von 9,40 Euro brutto in den alten und in Höhe von 8,6s Euro brutto in den neuen Bundesländern. Der vorliegende Teil der Kurzserie erläutert das für Krankenhäusern und Pflegebetriebe im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz zu beachtende Risiko der Haftung für beauftragte Unternehm…