CareLit Fachartikel
JUS-Letter Dezember 2015 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2015 · Heft 12 · S. 775 bis 778
Dokument
164152
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs-oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Schlagworte
SCHWEIGEPFLICHT
PATIENT
MDK
MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
STEUER
THERAPIE
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Erlangen