CareLit Fachartikel

JUS-Letter Dezember 2015 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2015 · Heft 12 · S. 775 bis 778

Dokument
164152
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 56
Seiten
775 bis 778
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
0170-5334
DOI

Zusammenfassung

Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs-oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Schlagworte

SCHWEIGEPFLICHT PATIENT MDK MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM STEUER THERAPIE Anästhesiologie und Intensivmedizin Erlangen