Evaluation ist entscheidend
Krüger-Brand, H. E.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 12 · S. 1700 bis 1701
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verankerte Innovationsfonds ist auf ProzessInnovationen, wie zum Beispiel sektorenübergreifende Versorgungsmodelle, Arzneimitteltherapiesicherheit und Telemedizin, ausgerichtet und soll die Regelversorgung verbessern. Vier Jahre lang sollen ab 2016 jährlich bis zu 225 Millionen Euro in Versorgungsprojekte sowie 75 Millionen Euro in die Versorgungsforschung fließen. Die Hoffnung ist groß, dass ein erklecklicher Teil der Summe auch für Telemedizinprojekte abfällt. Dr. phil. Karsten Neumann, IGES-Institut, dämpfte jedoch diesbezügliche Erwartungen.