CareLit Fachartikel
Ambulante Versorgung ist künftig Pflicht
RICHTER, R.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 12 · S. 12
Dokument
164183
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das sperrige und sehr umstrittene Krankenhausstrukturgesetz hat eine seit Jahren diskutierte Lücke in der Versorgung von Versicherten, vor allem im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung in der häuslichen Krankenpflege, geschlossen. Überraschend hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages einen § 37 Abs. 1a SGB V zum 1. Januar 2016 in das Gesetz eingefügt.
Schlagworte
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
KRANKHEIT
BEDARFSPLANUNG
KRANKENHAUS
FINANZIERUNG
HAMBURG
Care konkret
Hannover