Phase E im SGB IX: Wie können Überlegungen dazu in das Leistungsrecht einfließen?
Stähler, Th.; · Neurologie und Rehabilitation, Bad Honnef · 2015 · Heft 11 · S. 271 bis 276
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am vorstehenden Modell wird erkennbar, dass hierdurch nicht etwa ein chronologischer Ablauf vorgegeben wird. Vielmehr können entsprechend dem Krankheitsverlauf zum einen Phasen übersprungen werden, zum anderen ist auch ein entgegengesetzter Verlauf von den Phasen F oder E in Phase B, C oder D möglich. Wesentlich ist eine regelmäßige (Neu-)Ausrichtung der Leistungen auf den individuellen Bedarf des betroffenen Menschen. Dadurch soll, was auch für den leistungsrechtlichen Kontext bedeutsam ist, eine ausreichend lange und intensive sowie zielorientierte Durchführung von Interventionen zur Heilung, Kompensation, Anp…