„Steine statt Brot
Schräg, M.; Herbert, T.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 12 · S. 691 bis 696
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das TVgG-NRW ist am I.Mai 2012 in Kraft getreten2. In §4 Abs. 2 Satz 1 ist geregelt, dass öffentliche Aufträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 bestimmt das für A…