Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im Pfle-gekinderdienst - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 12 · S. 697 bis 702
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl., ausgebildete Dipl.-Sozialarbeiterin und -Sozialpädagogin, ist auf Grundlage des TVöD-V im Pflegekinderdienst der Bekl. tätig. Sie wurde in die Entgeltgruppe S 12 TVöD-V/VKA übergeleitet. Mit der Klage erstrebt sie Entgelt nach Entgeltgruppe S 14. Nach den Feststellungen des LAG obliegt es ihr, für Kinder, die bereits wegen einer akuten Notfallsituation aus ihren Familien herausgenommen worden und in der sog. Bereitschaftspflege untergebracht sind, neue dauerhafte Pflegefamilien zu finden und diese während deren Aufenthalts in der Pflegefamilie zu begleiten, zu betreuen und im Hilfeplanverfahren mitzuwir…