CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei Zusatzurlaub im Fall alternierender Wechselschichtund Schichtarbeit im Bereich des TVöD-K
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 12 · S. 705 bis 706
Dokument
164239
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird im Krankenhaus alternierend Wechselschichtund Schichtarbeit geleistet, liegt hinsichtlich des Zusatzurlaubs nach § 27 TVöD-K ein Fall „nicht ständiger Wechselschichtund Schichtarbeit vor, für den die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebsvereinbarung geregelt werden soll (§27 Abs. 3). Hieraus folgt ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
Schlagworte
SCHICHTARBEIT
TVÖD
UNTERNEHMEN
VEREINBARUNG
SERVICE
TÄTIGKEIT
Zeitschrift für Tarifrecht
München