CareLit Fachartikel

Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene - die verbindliche Klärung von Kodierund Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung

Huster, S.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2015 · Heft 12 · S. 228 bis 231

Dokument
164258
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Huster, S.;
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 67
Seiten
228 bis 231
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Beitragsschuldengesetz1 hat der Gesetzgeber eine grundlegende Reform des § 17c KHG mit dem Ziel vorgenommen, die permanenten und zahlreichen Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhausträgem zu entschärfen. 2 Dazu wurde die in § 17c Abs. 2-4 KHG a. F. geregelte sog. Stichprobenprüfung abgeschafft und ein Regulierungssystem eingeführt, das die Konfliktlösung stärker in die Eigenverantwortung der Selbstverwaltungspartner legen, gerichtliche Streitigkeiten eindämmen und Bürokratie abbauen soll. 3 Zu den neu eingeführten Instrumenten gehören insbesondere die Verpflichtung des GKV-Spitzen…

Schlagworte

VEREINBARUNG EINRICHTUNG GESETZ KRANKENVERSICHERUNG SELBSTVERWALTUNG TÄTIGKEIT Kranken- und Pflegeversicherung Berlin