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Der Schlichtungsausschuss auf Landesebene - eine Bestandsauf-nahme unter besonderer Berücksichtigung der 2. 000 €-Grenze des§ 17c Abs. 4b S. 3 KHG

Hörmann, J.-H.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2015 · Heft 12 · S. 232 bis 235

Dokument
164259
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Hörmann, J.-H.;
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 67
Seiten
232 bis 235
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Abrechnungen stationärer Krankenhausleistungen beinhalten ein hohes Konfliktpotential zwischen den leistungserbringenden Krankenhäusern und den zur Kostentragung verpflichteten Krankenkassen. Nicht selten werden diese Konflikte im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Sozialgerichten ausgefochten. Aufgrund der zwischenzeitlich hohen Belastung der Sozialgerichte in diesem Bereich hat der Gesetzgeber eine Entlastung derselben durch Einführung eines vorgeschalteten Schlichtungsverfahrens auf Landesebene bezwecken wollen. Der Beitrag stellt das Schlichtungsverfahren dar und benennt erste aufgetretene Rechtsp…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG GESETZ RECHTSPRECHUNG NORM VERGÜTUNG WIRKUNG Kranken- und Pflegeversicherung Berlin