Krankenversicherungsrecht Kostenerstattung - Ursachenzusammenhang zwischen Kostenlast und rechtswidriger Ablehnung - Notfall - unaufschiebbare Leistung - Änderung der Rechtsprechu…
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2015 · Heft 12 · S. 254 bis 257
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 SGB V besteht nur, wenn zwischen dem die Haftung der Krankenkasse begründenden Umstand (die zu Unrecht abgelehnte Leistung} und dem Nachteil des Versicherten (die Kostenlast)ein Ursachenzusammenhang besteht (ständige Rechtsprechung des Senats). An diesem Ursachenzusammenhang fehlt es, wenn die Krankenkasse vor der Leistungsbeschaffung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst war, obwohl dies möglich gewesen wäre. An dem Ursachenzusammenhang fehlt es aber auch, wenn der Versicherte sich, unabhängig davon, wie die Entscheidung der Krankenkasse ausfäll…