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Krankenversicherungsrecht Kostenerstattung - Ursachenzusammenhang zwischen Kostenlast und rechtswidriger Ablehnung - Notfall - unaufschiebbare Leistung - Änderung der Rechtsprechu…

Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2015 · Heft 12 · S. 254 bis 257

Dokument
164262
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 67
Seiten
254 bis 257
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 SGB V besteht nur, wenn zwischen dem die Haftung der Krankenkasse begründenden Umstand (die zu Unrecht abgelehnte Leistung} und dem Nachteil des Versicherten (die Kostenlast)ein Ursachenzusammenhang besteht (ständige Rechtsprechung des Senats). An diesem Ursachenzusammenhang fehlt es, wenn die Krankenkasse vor der Leistungsbeschaffung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst war, obwohl dies möglich gewesen wäre. An dem Ursachenzusammenhang fehlt es aber auch, wenn der Versicherte sich, unabhängig davon, wie die Entscheidung der Krankenkasse ausfäll…

Schlagworte

LEISTUNG ENTSCHEIDUNG THERAPIE KRANKENKASSE NOTFALL KRANKENVERSICHERUNG Kranken- und Pflegeversicherung Berlin