CareLit Fachartikel
Gendiagnostik nicht auf Kassenkosten
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2015 · Heft 12 · S. 44 bis 45
Dokument
164275
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn eine Frau fürchtet, ihrem künstlich gezeugten Kind eine tödliche Krankheit zu vererben, müssen die Krankenkassen nicht die Kosten für die Diagnose schwerer Erbkrankheiten übernehmen. Dies gilt nicht nur für die Untersuchung von Embryonen, sondern auch von Eizellen, hat das ßundessozialgericht entschieden.
Schlagworte
KRANKENKASSE
THERAPIE
KOSTEN
KIND
BAUPLANUNG
GESETZ
G+G
Gesundheit und Gesellschaft
Remagen