Kopftuchverbot in einem evangelischen Krankenhaus GG Art. 4, Art. 140; WRVArt. 137 Abs. 3; BGB § 241
PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 11 · S. 722 bis 738
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin, die dem islamischen Glauben angehört, ist seit 1996 bei dem beklagten Krankenhaus zuletzt als Krankenschwester angestellt. Arbeitsvertraglich sind die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags in der für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen geltenden Fassung (BAT-KF) sowie die sonstigen für die Dienstverhältnisse der Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen beschlossenen arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Bezug genommen. Die Klägerin befand sich in der Zeit vom 27.03.2006 bis zum 28.01.2009 in Elternzeit. Danach war sie arbeitsunfähig kran…