Abhängige oder selbstständige Beschäftigung einer OP-Krankenschwester
Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 1 · S. 23 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1977 geborene Klägerin, die gelernte Krankenschwester ist, schloss mit der beigeladenen Klinikträgerin einen „Vertrag über freie Mitarbeit, der eine umfangreiche Festschreibung der Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien vorsieht (unter anderem zur Weisungsgebundenheit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Stellung von Hilfsmittelmaterialien, Verschwiegenheit, Entgeltfortzahlung, Rechnungstellung, Haftung, Unfallversicherung, Kündigung). Zusätzlich wurde ein „Teilleistungsvertrag geschlossen. Hierdurch verpflichtete sich die Klägerin, vom 11. Mai 2009 an „bis auf Weiteres nach Bedarf oder freier Kapazität am Einsat…