CareLit Fachartikel
Fehlerhafte histologische Abklärung eines Melanoms
Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
164397
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei dermatologisehen Auffälligkeiten muss ein bösartiger Befund differenzialdiagnostisch ausgeschlossen werden. Eine fehlerhafte Probeentnahme und der unterlassene Hinweis der Wiedervorstellung können - bei einem Melanomverdacht - als grober Behandlungsfehler gewertet werden.
Schlagworte
MELANOM
BEHANDLUNGSFEHLER
ENTSCHEIDUNG
THERAPIE
TOD
MYKOSE
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
DOKUMENTATION
DIAGNOSTIK
ES
SICHERHEIT
WAHRSCHEINLICHKEIT
Rechtsdepesche
Köln