CareLit Fachartikel

Folgen unwirksamer Beschlussfassung, Ausschluss aus dem Personalrat wegen Verletzung der Schweigepflicht

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 15 bis 20

Dokument
164406
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
15 bis 20
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Tagesordnung einer Sitzung der Personalvertretung (§ 29 Abs. 2 Satz 4 LPersVG) muss den Mitgliedern ermöglichen, sich ein genaues Bild über die zu behandelnden Angelegenheiten und die anstehenden Entscheidungen zu machen, damit sie sich sachgerecht vorbereiten können. Die Tagesordnung darf die Beratungsgegenstände nicht lediglich global, pauschal oder zahlenmäßig angeben, sondern muss sie hinreichend konkret bezeichnen.

Schlagworte

PERSONALVERTRETUNG VERLETZUNG RHEINLAND-PFALZ FORTBILDUNG SCHWEIGEPFLICHT PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG VERTRAULICHKEIT ES BERATUNG BEURTEILUNG PERSONEN DRUCK VERTRAUEN Die Personalvertretung Berlin