CareLit Fachartikel
Folgen unwirksamer Beschlussfassung, Ausschluss aus dem Personalrat wegen Verletzung der Schweigepflicht
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 15 bis 20
Dokument
164406
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Tagesordnung einer Sitzung der Personalvertretung (§ 29 Abs. 2 Satz 4 LPersVG) muss den Mitgliedern ermöglichen, sich ein genaues Bild über die zu behandelnden Angelegenheiten und die anstehenden Entscheidungen zu machen, damit sie sich sachgerecht vorbereiten können. Die Tagesordnung darf die Beratungsgegenstände nicht lediglich global, pauschal oder zahlenmäßig angeben, sondern muss sie hinreichend konkret bezeichnen.
Schlagworte
PERSONALVERTRETUNG
VERLETZUNG
RHEINLAND-PFALZ
FORTBILDUNG
SCHWEIGEPFLICHT
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
VERTRAULICHKEIT
ES
BERATUNG
BEURTEILUNG
PERSONEN
DRUCK
VERTRAUEN
Die Personalvertretung
Berlin