Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 22 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Organisationsund Geschäftsverteilungsplan der Dienstgeschäfte des höheren und amtsanwaltlichen Dienstes der Beteiligten für das Jahr 2013 waren für den Bereich der amtsanwaltlichen Strafsachen drei Dezernate mit der Besetzungsbezeichnung „NN ausgewiesen. Zur Wahrnehmung der in diesen drei unbesetzten Dezernaten anfallenden Arbeiten bestimmten die zuständigen Abteilungsleiter, dass die Aufgaben aus dem amtsanwaltlichen NN-Dezernat jeweils durch die in der Abteilung tätigen Staatsanwälte vertretungsweise wahrzunehmen seien, und wiesen den betroffenen Staatsanwälten entsprechende Endziffern zur Bearbeitung…