CareLit Fachartikel

Hinweise zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in

Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 9 bis 16

Dokument
164415
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 108
Seiten
9 bis 16
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Flüchtlinge und Asylsuchende werden zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Sie sind gemäß § 62 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der At-mungsorgane zu dulden. Die Verantwortung für die Erstuntersuchung liegt bei den jeweils zuständigen Behörden in den aufnehmenden Bundesländern. Die oberste Landes gesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang der Untersuchung sowie die zuständigen Einrichtungen/ Ärzte, die die Untersuchung durchführen.

Schlagworte

THERAPIE KRANKENHAUS EINWILLIGUNG SCHWEIGEPFLICHT LEISTUNGSABRECHNUNG BEHÖRDE FLÜCHTLINGE DOKUMENTATION DEUTSCHLAND GESUNDHEITSVERSORGUNG PATIENTEN PERSONEN MINDERJÄHRIGE LEISTUNG SCHREIBEN BUNDESREGIERUNG