CareLit Fachartikel
Hinweise zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in
Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 9 bis 16
Dokument
164415
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Flüchtlinge und Asylsuchende werden zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Sie sind gemäß § 62 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der At-mungsorgane zu dulden. Die Verantwortung für die Erstuntersuchung liegt bei den jeweils zuständigen Behörden in den aufnehmenden Bundesländern. Die oberste Landes gesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang der Untersuchung sowie die zuständigen Einrichtungen/ Ärzte, die die Untersuchung durchführen.
Schlagworte
THERAPIE
KRANKENHAUS
EINWILLIGUNG
SCHWEIGEPFLICHT
LEISTUNGSABRECHNUNG
BEHÖRDE
FLÜCHTLINGE
DOKUMENTATION
DEUTSCHLAND
GESUNDHEITSVERSORGUNG
PATIENTEN
PERSONEN
MINDERJÄHRIGE
LEISTUNG
SCHREIBEN
BUNDESREGIERUNG