Standortberichterstattung in Qualitätsberichten
Haag, I.; Carstanjen, D.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 20 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Frühjahr 2015 hat der G-BA beschlossen, Krankenhäuser zu sanktionieren, die ihren Qualitätsbericht nicht ordnungsgemäß abgegeben haben. Dazu sieht 5 8 Absatz 1 Satz 1 Qb-R vor, dass der G-BA ab dem Berichtsjahr 2013 jährlich eine Liste der Krankenhäuser veröffentlicht, die den Qualitätsbericht nicht ordnungsgemäß geliefert haben. Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 Qb-R ist vom Krankenhaus ein Qualitätssicherungsabschlag von 1 € und im Wiederholungsfall ein Qualitätssicherung sabschlag von 2 € pro vollstationärem Krankenhausfall des Berichtsjahres vorzunehmen, sofern dasselbe Krankenhaus erneut nicht ordnungsgemäß lief…