Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für eine nächtliche 1:1-Betreuung in einem Pflegeheim als »Hilfe für andere Verrichtungen«
Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 12 · S. 835 bis 847
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin leidet unter multiplen psychiatrischen, neurologischen und internistischen Erkrankungen. Sie steht in erheblichem Umfang (u.a. bezüglich Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge und Heilbehandlung) unter rechtlicher Betreuung, sie ist pflegebedürftig (Pflegestufe III) und lebt in dem von der Beigeladenen betriebenen Altenpflegeheim »Haus P.« in L. Der Heimvertrag wurde zwischen der Klägerin und der Beigeladenen am 13.03.2009 geschlossen. Die Klägerin bezieht vom Beklagten laufend Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe (SGB XII) soweit die Heimkosten ni…