CareLit Fachartikel

Hinweise zur Fernbehandlung

Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 1 · S. 8 bis 9

Dokument
164490
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 113
Seiten
8 bis 9
Erschienen: 2016-01-11 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Printund Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizini sehen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patien-tin oder den Patienten unmittelbar behandelt. So lautet § 7 Abs. 4 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä). Häufig wird diese Regelung als „Fernbehandlungsverbot bezeichnet. Verboten ist allerdings nicht die Fernbehandlung generell, sondern berufsrechtlich unzulässig ist danach nur die „ausschließliche Fernbehandlung.

Schlagworte

TELEMEDIZIN THERAPIE BERATUNG BERUFSORDNUNG GESETZ KONFLIKT KOMMUNIKATIONSMEDIEN PATIENTEN POLITIK LEISTUNG DERMATOLOGEN ZIELE PAPIER NOTFÄLLE TELERADIOLOGIE TELEPATHOLOGIE