CareLit Fachartikel
Hinweise zur Fernbehandlung
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 1 · S. 8 bis 9
Dokument
164490
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Printund Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizini sehen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patien-tin oder den Patienten unmittelbar behandelt. So lautet § 7 Abs. 4 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä). Häufig wird diese Regelung als „Fernbehandlungsverbot bezeichnet. Verboten ist allerdings nicht die Fernbehandlung generell, sondern berufsrechtlich unzulässig ist danach nur die „ausschließliche Fernbehandlung.
Schlagworte
TELEMEDIZIN
THERAPIE
BERATUNG
BERUFSORDNUNG
GESETZ
KONFLIKT
KOMMUNIKATIONSMEDIEN
PATIENTEN
POLITIK
LEISTUNG
DERMATOLOGEN
ZIELE
PAPIER
NOTFÄLLE
TELERADIOLOGIE
TELEPATHOLOGIE