Honorararzt im Klinikum -ein abhängig Beschäftigter?
Korneev, D.; Ulbrich, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 1 · S. 59 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Jahr 2015 befassten sich mehrere Sozialgerichte erster wie zweiter Instanz mit der sozialversicherungsrechtlichen Qualipzierung der Tätigkeit externer Ärzte, die als Auftragnehmer von Krankenhäusern die Patienten der Letzteren zu behandeln hatten, in diesem Sinne hat auch das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 20. August 2015 (L4R1001/15) die Übernahme der Rufbereitschaftsdienste eines Klinikums durch einen niedergelassenen Arzt beurteilt und als eine abhängige und damit Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft.