Neuregelung für N U B
Vollmöller, T.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 1 · S. 62 bis 64
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 23. Juli 2015 ist das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) in Kraft getreten (BGB! . 12015, S. 1211). § 137c Abs. 3 SGB V enthält nun eine ausdrückliche Klarstellung, dass Neue Untersuchungsund Behandlungsmethoden (NUB) im akutstationären Bereich grundsätzlich angewandt werden dürfen, auch wenn noch keine positive Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgt ist (sogenannte Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt). Dieser Grundsatz ist auch bei der Vereinbarung beziehungsweise Festsetzung der Entgelte nach § 6 Abs. 2 KHEntgG zu beachten. Während es sich hierbei lediglich um eine klarstellende R…