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Weimer, T.; Balzen, D.; · intensiv, Stuttgart · 2016 · Heft 1 · S. 49 bis 51

Dokument
164524
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Weimer, T.; Balzen, D.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 24
Seiten
49 bis 51
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Neue Arbeitszeitmodelle in der Pflege kommen derzeit immer mehr in Mode. Klarheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat das aber leider bisher nicht zur Folge. Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und neuerdings sogenannte „Stand-by-Dienste oder auch „Flexi-Modelle sorgen mehr denn je für Verwirrung. Viele von Ihnen, liebe Leser, beschäftigt die Frage: Wer darf was wann anordnen und wie ist es letztlich zu vergüten? Unsere Fachanwälte klären über die aktuelle Rechtslage auf.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER MITARBEITER TVÖD BEURTEILUNG ES RECHTSPRECHUNG KRANKENPFLEGEPERSONAL ROLLE ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS AUFMERKSAMKEIT HÖHE KREATIVITÄT