Tarifmacht und Sozialrecht
Ricken, O.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 1 · S. 3 bis 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien in Bezug auf den Inhalt von Tarifverträgen ist ein hohes Gut. Trotzdem ist dem geltenden Tarifrecht eine Begrenzung dieser Gestaltungsfreiheit immanent, die sich letztlich aus dem Bezug auf das Arbeitsverhältnis selbst ergibt. Diese Beschränkung tariflicher Regelungsfreiheit wird etwa mit den Stichworten „Grenzen der Tarifautonomie1 oder auch „Tarifmacht2 umschrieben. Gerade der letztere Begriff durchzieht seit Jahrzehnten die tarifrechtliche Diskussion. Mit der Tarifmacht als Umschreibung für den Umfang, die Reichweite und die Grenzen der tariflichen Normsetzung…