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Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit nach §6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT bei dienstplanmäßig teilweise freiem Wochenfeiertag BGB § 611 Abs. 1; EFZG § 2 Abs. 1; TVöD-AT § 6 Abs. 3 S…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 1 · S. 20 bis 23

Dokument
164602
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
20 bis 23
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Kl. ist als Bestattungsberaterin nach den Vorgaben eines Dienstplans tätig. Sie erbringt ihre Wochenarbeitszeit von 39 Stunden demnach grundsatzlich in der Zeit von Montag bis einschließlich Freitag. Dabei leistet sie an den ersten vier Wochentagen jeweils acht Stunden und freitags sieben Stunden. Zwischen achtund elfmal im Kalenderjahr hat sie einen sog. „Jourdienst zu leisten. In der jourdienstwoche arbeitet sie auch freitags acht Stunden und zudem am Samstag und Sonntag jeweils fünf Stunden von 08: 00 Uhr bis 13: 00 Uhr. Es ergibt sich eine Gesamtarbeitszeit von 50 Wochenstunden. In der Woche danach reduz…

Schlagworte

FEIERTAG ARBEITSZEIT DIENSTPLAN VERGÜTUNG TVÖD WOCHENFEIERTAG RECHTSPRECHUNG ZEIT ES ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKENHÄUSER Zeitschrift für Tarifrecht München