CareLit Fachartikel
Keine Vergütungspflicht für Raucherpausen -betriebliche Übung BGB §§611, 614, 151
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 1 · S. 31 bis 32
Dokument
164604
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Raucherpausen zu vergüten; eine betriebliche Übung des Inhalts, dass Raucherpausen vergütet werden, entsteht nicht, wenn der Arbeitgeber über eine lange Zeit die Raucherpausen zeitlich nicht erfasst und deshalb einen Lohnabzug nicht vorgenommen hat.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
LEISTUNG
ARBEITSZEIT
VERGÜTUNG
NICHTRAUCHER
ZEIT
RAUCHER
RAUCHEN
TOILETTEN
ES
ARBEITSPLATZ
VERHALTEN
VERTRAUEN
RECHTSPRECHUNG
HÖHE