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Keine Vergütungspflicht für Raucherpausen -betriebliche Übung BGB §§611, 614, 151

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 1 · S. 31 bis 32

Dokument
164604
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
31 bis 32
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Raucherpausen zu vergüten; eine betriebliche Übung des Inhalts, dass Raucherpausen vergütet werden, entsteht nicht, wenn der Arbeitgeber über eine lange Zeit die Raucherpausen zeitlich nicht erfasst und deshalb einen Lohnabzug nicht vorgenommen hat.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER LEISTUNG ARBEITSZEIT VERGÜTUNG NICHTRAUCHER ZEIT RAUCHER RAUCHEN TOILETTEN ES ARBEITSPLATZ VERHALTEN VERTRAUEN RECHTSPRECHUNG HÖHE