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Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Erhöhung der ArbeitszeitRahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit v. 6.6.1997 §§4, 6; RL 2003/88 EG Art. 7

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 1 · S. 32 bis 35

Dokument
164605
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
32 bis 35
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit in der durch die Richtlinie 98/23/EG des Rates vom 7. April 1998 geänderten Fassung und Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sind dahin auszulegen, dass im Fall einer Erhöhung der von einem Arbeitnehmer geleisteten Arbeitsstunden die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, vorzusehen, dass die Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub, der bereits erworben war und eventuell in…

Schlagworte

ARBEITNEHMER RICHTLINIE URLAUB URTEIL TEILZEITARBEIT VERGÜTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG ES ZEIT SICHERHEIT GESUNDHEIT HÖHE LICHT Zeitschrift für Tarifrecht München