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Formunwirksam befristetes Arbeitsverhältnis -nachträgliche formgültige BefristungTzBfG §14 Abs. 4; BGB §§125, 126

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 1 · S. 43 bis 46

Dokument
164608
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
43 bis 46
Erschienen: 2016-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Kl. war vom 17.2.2011 bis zum 29.8.2013 aufgrund von sieben befristeten Arbeitsverträgen für das bekl. Land als angestellte Lehrkraft ohne zweites Staatsexamen zur Aushilfe in Teilzeit beschäftigt. Am 6.8.2013 übersandte die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf einen weiteren, arbeitgeberseitig unterzeichneten Arbeitsvertrag für die Kl. an den Schulleiter der beschäftigenden Schule, den Zeugen E. In § 1 des Arbeitsvertrages heißt es, die KI. werde vom 30.8.2013, frühestens ab dem Tag der Arbeitsaufnahme, bis zum 19.8.2014 als teilzeitbeschäftigte Lehrkraft zur Aushilfe mit 25,5 Unterrichtsstunden die Woche…

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG ARBEITNEHMER VEREINBARUNG VERTRAG ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG ES VERHALTEN ARBEITSLEISTUNG VERTRÄGE DOKUMENTATION CHARAKTER RICHTLINIE Zeitschrift für Tarifrecht