Formunwirksam befristetes Arbeitsverhältnis -nachträgliche formgültige BefristungTzBfG §14 Abs. 4; BGB §§125, 126
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 1 · S. 43 bis 46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. war vom 17.2.2011 bis zum 29.8.2013 aufgrund von sieben befristeten Arbeitsverträgen für das bekl. Land als angestellte Lehrkraft ohne zweites Staatsexamen zur Aushilfe in Teilzeit beschäftigt. Am 6.8.2013 übersandte die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf einen weiteren, arbeitgeberseitig unterzeichneten Arbeitsvertrag für die Kl. an den Schulleiter der beschäftigenden Schule, den Zeugen E. In § 1 des Arbeitsvertrages heißt es, die KI. werde vom 30.8.2013, frühestens ab dem Tag der Arbeitsaufnahme, bis zum 19.8.2014 als teilzeitbeschäftigte Lehrkraft zur Aushilfe mit 25,5 Unterrichtsstunden die Woche…