CareLit Fachartikel
Die Unbequemen
Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 1
Dokument
164611
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Pflegeheimleiters gegen den deutschen Staat endgültig abgelehnt ohne Begründung. Der Augsburger Armin Rieger sieht die staatliche Schutzpflicht Pflegebedürftiger verletzt. Die Entscheidung zu ähnlichen Verfassungsbeschwerden, die der Sozialverband VdK unterstützt, steht noch aus.
Schlagworte
MENSCHENRECHTE
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
PFLEGEHEIM
RECHT
SICHERHEIT
VERLETZUNG
ARMIN
ESSEN
DEUTSCHLAND
GANG
Care konkret
Hannover