Nachtarbeit: Was das BAG-Urteil für die Pflege bedeutet
SAUSEN, P.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach den Erkenntnissen der Arbeitsmedizin ist Nachtarbeit besonders belastend. Ziel des Gesetzgebers ist es daher, Nachtarbeit möglichst zu vermeiden und die Belastungen für die Arbeitnehmer zu minimieren. Entsprechend ist bei der Gestaltung der Nachtarbeit in Bezug auf Schichtlängen, Schichtfolgen und Ruhezeiten besonderes Augenmerk auf die gesundheitlichen Bedürfnisse der Mitarbeiter zu legen. Zudem regelt § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dass für Nachtarbeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr ein angemessener Zuschlag in Geld oder Zeit zu leisten ist. Das Bundesarbeitsgericht {BAG) spricht Dauernacht arbeit…