CareLit Fachartikel

Nachtarbeit: Was das BAG-Urteil für die Pflege bedeutet

SAUSEN, P.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 6

Dokument
164616
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
SAUSEN, P.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 19
Seiten
6
Erschienen: 2016-01-15 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Nach den Erkenntnissen der Arbeitsmedizin ist Nachtarbeit besonders belastend. Ziel des Gesetzgebers ist es daher, Nachtarbeit möglichst zu vermeiden und die Belastungen für die Arbeitnehmer zu minimieren. Entsprechend ist bei der Gestaltung der Nachtarbeit in Bezug auf Schichtlängen, Schichtfolgen und Ruhezeiten besonderes Augenmerk auf die gesundheitlichen Bedürfnisse der Mitarbeiter zu legen. Zudem regelt § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dass für Nachtarbeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr ein angemessener Zuschlag in Geld oder Zeit zu leisten ist. Das Bundesarbeitsgericht {BAG) spricht Dauernacht arbeit…

Schlagworte

NACHTARBEIT MITARBEITER ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG URTEIL BELASTUNG BEVÖLKERUNG HÖHE ES ARBEITSMEDIZIN ZEIT ARBEITSBELASTUNG PRAXIS Care konkret Hannover