CareLit Fachartikel
Die Zweitmeinung im SGB Vein neuer Anlauf
Heberlein, I.; Heberlein, I.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2015 · Heft 12 · S. 201 bis 207
Dokument
164689
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Versorgungsstärkungsgesetz hat einen neuen % 27b SGB V etabliert. Die Erlangung einer Zweitmeinung ist jetzt ein Leistungsanspruch. Das ist durch die vorliegende Evidenz zu rechtfertigen. Geregelt sind auch die von Krankenkassen bereits praktizierten Verfahren als Satzungsleistung. Außerdem führt die Vorschrift eine spezielle Aufklärungspflicht für Leistungserbringer ein.
Schlagworte
THERAPIE
RICHTLINIE
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
BEURTEILUNG
GESETZ
ENTSCHEIDUNG
PSYCHIATRIE
PSYCHOTHERAPIE
GESUNDHEIT
DEUTSCHLAND
LEISTUNG
PATIENTEN
CHARAKTER
BERATUNG
PRAXIS
ARZNEIMITTELTHERAPIE