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Die Zweitmeinung im SGB Vein neuer Anlauf

Heberlein, I.; Heberlein, I.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2015 · Heft 12 · S. 201 bis 207

Dokument
164689
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Heberlein, I.; Heberlein, I.;
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 5
Seiten
201 bis 207
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Das Versorgungsstärkungsgesetz hat einen neuen % 27b SGB V etabliert. Die Erlangung einer Zweitmeinung ist jetzt ein Leistungsanspruch. Das ist durch die vorliegende Evidenz zu rechtfertigen. Geregelt sind auch die von Krankenkassen bereits praktizierten Verfahren als Satzungsleistung. Außerdem führt die Vorschrift eine spezielle Aufklärungspflicht für Leistungserbringer ein.

Schlagworte

THERAPIE RICHTLINIE AUFKLÄRUNGSPFLICHT BEURTEILUNG GESETZ ENTSCHEIDUNG PSYCHIATRIE PSYCHOTHERAPIE GESUNDHEIT DEUTSCHLAND LEISTUNG PATIENTEN CHARAKTER BERATUNG PRAXIS ARZNEIMITTELTHERAPIE