Entgelterhöhungsklausel in einem Heimvertrag
Gesundheit und Pflege, Köln · 2015 · Heft 12 · S. 223 bis 225
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 9 Abs. 1 WBVG verbietet es dem Unternehmer nicht, eine Entgeltoder Vergütungsveränderung durch einseitige Erklärung herbeizuführen, wenn in dem Heimvertrag mit den Bewohnern die Verbind-lichkeit der nach dem 11. und dem 12. Buch Sozialgesetzbuch ausgehandelten und festgelegten Entgelte und Vergütungen vereinbart ist und andere Entgelte und Vergütungen, auch soweit Bewohner privatversichert oder unversichert sind, nicht verlangt werden können. Dies folgt für den unter § 7 Abs. 2 Satz 2 und 3 WBVG fallenden Personenkreis bereits aus dem WBVG selbst. Für privatversicherte oder unversicherte Bewohner gilt dies dan…