Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis
Gesundheit und Pflege, Köln · 2015 · Heft 12 · S. 225 bis 227
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den im März 2002 gestellten Antrag der Klägerin auf Aufnahme der CAM-Schiene in das Heilmittelverzeichnis lehnten die damals noch zuständigen Spitzenverbände ab. Das SG hat den Gemeinsamen Bundesauschuss beigeladen und die Klage abgewiesen unter Bezug auf eine Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesauschusses (GBA), nach der dem Einsatz der Schiene keine neue Behandlungsmethode zugrunde liege, weil die Herangehens weise letztlich mit der Bewegungstherapie im Rahmen von physikalischer Therapie identisch sei. Auf die Berufung der Klägerin hat das LSG die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und den als Funktionsn…