CareLit Fachartikel
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten SGBV§31 12 und 3
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 1 · S. 9 bis 12
Dokument
164725
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beschwerde gegen die mangelnde Erstattung von Therapiekosten für schwerwiegende Erkrankungen auf Medizinprodukte nach §31 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 SGB V und die Rüge für eine übergroße Zuständigkeit des Ausschuss ist unzulässig. Sie genügt insbesondere nicht den Begründungsanforderungen, nach denen eine Verfassungsbeschwerde sich eingehend mit den angefochtenen Entscheidungen auseinandersetzen und den behaupteten Grundrechtsverstoß substantiiert darlegen muss. Zudem ist der reguläre Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft.
Schlagworte
KRANKHEIT
THERAPIE
RICHTLINIE
KRANKHEITSVERLAUF
KRANKENVERSICHERUNG
MEDIZINPRODUKT
RECHTSPRECHUNG
SUIZID
BEURTEILUNG
GESUNDHEITSZUSTAND
ZEIT
WAHRSCHEINLICHKEIT
LEBEN
HÖHE
LEISTUNG
KRANKENBEHANDLUNG