CareLit Fachartikel

Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten SGBV§31 12 und 3

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 1 · S. 9 bis 12

Dokument
164725
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
9 bis 12
Erschienen: 2016-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Beschwerde gegen die mangelnde Erstattung von Therapiekosten für schwerwiegende Erkrankungen auf Medizinprodukte nach §31 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 SGB V und die Rüge für eine übergroße Zuständigkeit des Ausschuss ist unzulässig. Sie genügt insbesondere nicht den Begründungsanforderungen, nach denen eine Verfassungsbeschwerde sich eingehend mit den angefochtenen Entscheidungen auseinandersetzen und den behaupteten Grundrechtsverstoß substantiiert darlegen muss. Zudem ist der reguläre Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft.

Schlagworte

KRANKHEIT THERAPIE RICHTLINIE KRANKHEITSVERLAUF KRANKENVERSICHERUNG MEDIZINPRODUKT RECHTSPRECHUNG SUIZID BEURTEILUNG GESUNDHEITSZUSTAND ZEIT WAHRSCHEINLICHKEIT LEBEN HÖHE LEISTUNG KRANKENBEHANDLUNG