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Sinn und Zweck von Verträgen i. S. v. § 12a Abs. 1 Satz 1 ApoG ApoG § 12a I 3 Nr. 5; BGB §§ 252, 280 I

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 1 · S. 23 bis 26

Dokument
164729
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
23 bis 26
Erschienen: 2016-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist Inhaberin einer Apotheke; die Beklagte betreibt ein Altenund Pflegeheim. Zwischen der Klägerin und dem „H. wurde am 27. März 2003 ein „Vertrag zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bewohner eines Heimes i. S. d. § 1 des Heimgeserzes (Mustervertrag gemäß § 12a Apothekengesetz) geschlossen. Die Klägerin und die im Jahr 2005 gegründete Beklagte vereinbarten am 1. Februar 2008, dass dieser Vertrag von den Parteien des Rechtsstreits weitergeführt wird.

Schlagworte

APOTHEKE VERTRAG HEIMBEWOHNER HEIMTRÄGER KÜNDIGUNG SCHADENSERSATZ VERTRÄGE APOTHEKEN APOTHEKER SCHREIBEN HÖHE RECHTSPRECHUNG ES VERSTÄNDNIS PERSONEN Pharma Recht