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Sinn und Zweck von Verträgen i. S. v. § 12a Abs. 1 Satz 1 ApoG ApoG § 12a I 3 Nr. 5; BGB §§ 252, 280 I
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 1 · S. 23 bis 26
Dokument
164729
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist Inhaberin einer Apotheke; die Beklagte betreibt ein Altenund Pflegeheim. Zwischen der Klägerin und dem „H. wurde am 27. März 2003 ein „Vertrag zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bewohner eines Heimes i. S. d. § 1 des Heimgeserzes (Mustervertrag gemäß § 12a Apothekengesetz) geschlossen. Die Klägerin und die im Jahr 2005 gegründete Beklagte vereinbarten am 1. Februar 2008, dass dieser Vertrag von den Parteien des Rechtsstreits weitergeführt wird.
Schlagworte
APOTHEKE
VERTRAG
HEIMBEWOHNER
HEIMTRÄGER
KÜNDIGUNG
SCHADENSERSATZ
VERTRÄGE
APOTHEKEN
APOTHEKER
SCHREIBEN
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
ES
VERSTÄNDNIS
PERSONEN
Pharma Recht