CareLit Fachartikel

FEM: Beweislastumkehr zulasten des Heims bei Bewohnersturz

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 2 · S. 42 bis 43

Dokument
164829
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2016-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Eine Heimbewohnerin, die nach richterlicher Ge-nehmigung mit einem Beckengurt fixiert war, war unbeobachtet in ihrem Zimmer gestürzt und hatte sich erhebliche Verletzungen zugezogen. Der Klage der Krankenkasse auf Schadensersatz in Höhe von ca. 12 000 Euro gab das OLG Düsseldorf statt. Aufgrund der Fixierung sei hier eine Beweislastumkehr zulasten der Einrichtung anzunehmen. Denn die Betroffene befand sich in einer konkreten Gefahrensituation, die gesteigerte Obhutspflichten auslöse. Die Einrichtung sei verpflichtet gewesen, den Beckengurt fachgerecht einzusetzen und den Einsatz zu überwachen und zu dokumentiere…

Schlagworte

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