FEM: Beweislastumkehr zulasten des Heims bei Bewohnersturz
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 2 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Heimbewohnerin, die nach richterlicher Ge-nehmigung mit einem Beckengurt fixiert war, war unbeobachtet in ihrem Zimmer gestürzt und hatte sich erhebliche Verletzungen zugezogen. Der Klage der Krankenkasse auf Schadensersatz in Höhe von ca. 12 000 Euro gab das OLG Düsseldorf statt. Aufgrund der Fixierung sei hier eine Beweislastumkehr zulasten der Einrichtung anzunehmen. Denn die Betroffene befand sich in einer konkreten Gefahrensituation, die gesteigerte Obhutspflichten auslöse. Die Einrichtung sei verpflichtet gewesen, den Beckengurt fachgerecht einzusetzen und den Einsatz zu überwachen und zu dokumentiere…