CareLit Fachartikel

Neuer Kurzzeitpflegeanspruch gegenüber den Kassen

Richter, R.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 2 · S. 44 bis 45

Dokument
164830
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Richter, R.;
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2016-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In § 39c SGB V wird ein neuer Anspruch der Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit geregelt. Versicherte haben nun Anspruch auf die im Einzelfall erforderliche Kurzzeitpflege entsprechend § 42 SGB XI für eine Übergangszeit, wenn Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem ebenfalls neu eingeführten § 37 Abs. la SGB V bei schwerer Krankheit oder anderer krankheitsbedingter Probleme, nicht ausreichen, um ein Verbleiben in der Häuslichkeit zu ermöglichen.

Schlagworte

KURZZEITPFLEGE PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT KRANKHEIT LEISTUNG KRANKENPFLEGE ALTENHEIM KRANKENHÄUSER DENKEN HÖHE SPRACHE TRAGEN RICHTLINIE Hannover