CareLit Fachartikel
Neuer Kurzzeitpflegeanspruch gegenüber den Kassen
Richter, R.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 2 · S. 44 bis 45
Dokument
164830
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In § 39c SGB V wird ein neuer Anspruch der Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit geregelt. Versicherte haben nun Anspruch auf die im Einzelfall erforderliche Kurzzeitpflege entsprechend § 42 SGB XI für eine Übergangszeit, wenn Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem ebenfalls neu eingeführten § 37 Abs. la SGB V bei schwerer Krankheit oder anderer krankheitsbedingter Probleme, nicht ausreichen, um ein Verbleiben in der Häuslichkeit zu ermöglichen.
Schlagworte
KURZZEITPFLEGE
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
KRANKHEIT
LEISTUNG
KRANKENPFLEGE
ALTENHEIM
KRANKENHÄUSER
DENKEN
HÖHE
SPRACHE
TRAGEN
RICHTLINIE
Hannover